Der BGH hat sich in einem aktuellen Urteil zu der Frage geäußert, welche Pflichten der Betreiber einer Waschstraße zu erfüllen hat, damit Schäden der Kunden vermieden werden. Er muss nicht nur dafür Sorge tragen, dass seine Waschstraße den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Das ist selbstverständlich! Ihn trifft vielmehr auch die Pflicht, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass sich die Kunden in der Waschstraße nicht falsch verhalten. Tut er das nicht, haftet er ggf. auch für das Fehlverhalten Dritter. Was das bedeuten kann, zeigt dieses interessante Urteil… Weiterlesen