Die Höhe von Kindesunterhalts leitet sich aus der „Düsseldorfer Tabelle“ ab. Diese Tabelle wird nun zum 1. Januar 2018 geändert. Katja Spenner, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei, gibt einen ersten Überblick:
Die Höhe von Kindesunterhalts leitet sich aus der „Düsseldorfer Tabelle“ ab. Diese Tabelle wird nun zum 1. Januar 2018 geändert. Katja Spenner, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei, gibt einen ersten Überblick: