1. Wir sind eine Kanzlei der Fachanwälte! Dies bedeutet theoretische und praktische Kompetenz für Sie. Mit den Fachanwaltschaften decken wir die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familienrecht und Sozialrecht ab. Herr Rechtsanwalt Dr. Spenner hat als weiteren Tätigkeitsschwerpunkt das Verkehrsrecht.
2. Die Anwälte unserer Kanzlei sind miteinander im Gespräch. So findet ein für Sie ganz wichtiger Austausch von Fachwissen statt.
3. Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung eines jeden Mandanten. Sie werden es nicht erleben, dass Sie zu Rechtsanwalt X möchten, bei Rechtsanwältin Y landen und dann vor Gericht von Rechtsanwältin Z vertreten werden.
4. Wesentlich für uns ist eine intensive Beratung unserer Mandanten, und zwar in jeder Phase des Kontakts. Wir möchten, dass Sie möglichst verstehen, was wir warum machen, und womit Sie rechnen müssen. Darum stehen wir Ihnen auch für Rück- und Nachfragen selbstverständlich zur Verfügung.
5. Uns ist an einer sachlichen Bearbeitung Ihres Problems gelegen: auch der „Gegenseite“ gehen wir zunächst konstruktiv und korrekt entgegen! Uns ist ein gutes Ergebnis für Sie wichtiger, als ein „Schaulaufen“ mit wenig Effizienz oder gar die berüchtigte „Schlammschlacht“, nach der Sie später häufig sogar schlechter dastehen als vorher. Dies gilt außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren.
6. Nicht immer sofort zum Gericht! Was außergerichtlich geklärt werden kann, sollte auch ohne das Gericht erledigt werden. Das erspart Ihnen Kosten, Zeit und Nerven.