In der Kanzlei „Rechtsanwälte Dr. Spenner und Kollegen“ stehen Ihnen Rechtsanwälte und Fachanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Sie finden uns in Lippstadt auf der Poststraße 17, direkt gegenüber dem „Metzgeramtshaus“, im Herzen von Lippstadt.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht
Familienrecht
Verkehrsrecht
Sozialrecht
Mietrecht
Mediation
Zunächst wünschen wir Ihnen und Ihren Familien, dass Sie in dieser schwierigen Zeit gesund bleiben. Das ist das Wichtigste!
Wir möchten Ihnen aber auch mitteilen, dass wir auch in diesen Tagen und Wochen selbstverständlich weiterhin für Sie da sind. Wenn Sie also – insbesondere im Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder auch im Mietrecht – anwaltlichen Beratungs- oder Handlungsbedarf haben: melden Sie sich! Die erste Kontaktaufnahme kann natürlich weiterhin telefonisch erfolgen. Wir können dann auch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. Sofern Sie dies nicht wünschen, lassen sich die Dinge sehr oft auch am Telefon, per Fax, eMail oder auch mit der Post abwickeln. So oder so: gemeinsam kriegen wir das schon hin!
Der BGH hat sich in einem aktuellen Urteil zu der Frage geäußert, welche Pflichten der Betreiber einer Waschstraße zu erfüllen hat, damit Schäden der Kunden vermieden werden. Er muss nicht nur dafür Sorge tragen, dass seine Waschstraße den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Das ist selbstverständlich! Ihn trifft vielmehr auch die Pflicht, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass sich die Kunden in der Waschstraße nicht falsch verhalten. Tut er das nicht, haftet er ggf. auch für das Fehlverhalten Dritter. Was das bedeuten kann, zeigt dieses interessante Urteil… (mehr …)
Der Fall: Der Kläger hatte einen Neuwagen gekauft. Später stellte sich heraus, dass die Lackschichtendicke im Bereich des Tankeinfüllstutzens die Werte der Werkslackierung überstiegen. Außerdem zeigte sich wohl am Heckstoßfänger eine Wellung. Jedenfalls hielt der beauftragte Sachverständige Instandsetzungslackierungen für erforderlich. Den Behebungsaufwand bezifferte er auf 2.052,47 €. Der Käufer verlangte nun aber nicht etwa die Durchführung der Instandsetzungslackierung, sondern die Lieferung eines neuen, mangelfreien Pkw… (mehr …)
Kann ein Vermieter die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche, die er womöglich nach der Rückgabe der Mietsache gegen den Mieter hat, in einem Formular-Mietvertrag von 6 auf 12 Monate verlängern?!? (mehr …)