Arbeitsrecht: Fremdenfeindliche Äußerungen in WhatsApp-Gruppe = Kündigungsgrund?!?

In Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklung findet sich in unserer Gesellschaft eine besondere Sensibilität für fremdenfeindliche Äußerungen. Davon ist auch das Arbeitsleben betroffen. Äußerst sich ein Arbeitnehmer im Betrieb fremdenfeindlich, so kann dies durchaus auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wie ist es aber dann, wenn der Arbeitnehmer sich in seinem privaten Umfeld fremdenfeindlich äußert und der Arbeitgeber hiervon erfährt? Weiterlesen