Leistungen

Die Kosten für eine Mediation sind meistens erheblich geringer als für ein gerichtliches Verfahren!

  • Das Honorar wird grundsätzlich nach Stunden abgerechnet; der Stundensatz hängt vom Umfang der Thematik, der Gruppe, dem Streitwert und dem Einkommen ab.
  • Ein Erstgespräch dient der Klärung, ob Mediation in diesem Fall sinnvoll ist und die Beteiligten mit der Mediation einverstanden sind.
  • Bei Mediation im betrieblichen oder familiären Bereich kann eine Co-Mediation, also die Arbeit eines interdisziplinären Mediatorenpaares, sinnvoll sein. In diesem Fall erhöht sich das Honorar. Durch die unterschiedliche berufliche Qualifikation kann ein Verhandlungsergebnis oft in kürzerer Zeit erreicht werden.
    Bei Co-Mediation arbeite ich häufig mit Frau Marion von Graes, Betriebswirtin und Mediatorin M.M., zusammen.
  • Für weitere zusätzlich vereinbarte Leistungen wie Vertragsentwürfe gilt ebenfalls der vereinbarte Stundensatz.

TIPP: Zum Teil übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Mediation!