Arbeitsrecht: Fremdenfeindliche Äußerungen in WhatsApp-Gruppe = Kündigungsgrund?!?

In Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklung findet sich in unserer Gesellschaft eine besondere Sensibilität für fremdenfeindliche Äußerungen. Davon ist auch das Arbeitsleben betroffen. Äußerst sich ein Arbeitnehmer im Betrieb fremdenfeindlich, so kann dies durchaus auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wie ist es aber dann, wenn der Arbeitnehmer sich in seinem privaten Umfeld fremdenfeindlich äußert und der Arbeitgeber hiervon erfährt?

Der Fall:

Es geht um insgesamt 4 Arbeitnehmer, die bei der Stadt Worms beschäftigt sind – im Ordnungsamt. Diese Arbeitnehmer befanden sich in einer privaten WhatsApp-Gruppe. Dort tauschten sie unter anderem auch „fremdenfeindliche Bilder“ aus. Die Stadt erfuhr davon – wie auch immer – und kündigte allen 4 Arbeitnehmern fristlos. Die betroffenen Arbeitnehmer erhoben dagegen vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklagen.

Das Problem?

Durfte der Arbeitgeber mit einer Kündigung, ja, sogar mit einer fristlosen Kündigung reagieren? Kann sich die Stadt Worms als Arbeitgeberin eventuell darauf berufen, dass die 4 Arbeitnehmer Angestellte der Stadt und nicht etwa eines privaten Arbeitgebers waren? Oder ist das private Umfeld von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geschützt, gleichgültig ob sie bei einem öffentlich oder einem privaten Arbeitgeber beschäftigt sind?

Die Lösung:

Das Arbeitsgericht Mainz hat den Kündigungsschutzklagen der 4 Arbeitnehmer stattgegeben. Es hält die Kündigung der Stadt Worms für unwirksam. Der Austausch der Bilder sei auf den privaten Smartphones der Arbeitnehmer erfolgt. Diese hätten darauf vertrauen dürfen, dass der Inhalt nicht nach außen getragen wird. Das Arbeitsgericht Mainz nimmt insoweit auch Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Dieses habe bereits im Jahre 2009 entschieden, dass es arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen dürfe, wenn ein Gesprächspartner die Vertraulichkeiten des privaten Wortes aufhebt und den Arbeitgeber informiert.

Am Rande: Die Stadt Worms hat wohl außerdem gegen ihre Bediensteten Strafanzeige wegen „rechtslastiger Äußerungen“ erstattet. Diese Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen…